Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit RSL Immobilien

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Mit uns an der Seite, kann Ihnen nichts geschehen.
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Energieausweis

Was Sie als Verkäufer oder Vermieter wissen sollten: Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie müssen nach der Energieeinsparverordnung von 2009 Interessenten einen Energieausweis zugänglich machen. Sollte man dieser Pflicht nicht nachkommen, können saftige Bußgelder verhängt werden.
Seit der Energieeinsparverordnung (ENEV) vom 1. Mai 2014 werden Verkäufer und Vermieter verpflichtet, schon bei ersten Besichtigung einen Energieausweis (oder Kopie) vorzulegen. Ebenso müssen in Immobilienanzeigen (Zeitungen und Internet) alle wichtigen Angaben gemacht werden.
Welche Vorteile bringt der Energieausweis?
Durch den Energieausweis stellt der Energieverbrauch keine unbekannte Größe mehr da. Außerdem bietet der Ausweis eine einfache Möglichkeit die Schwachstellen einer Immobilie aufzuzeigen. Meistens wird bei einem Eigentumswechsel renoviert. Der Energieausweis hilft dem zukünftigen Eigentümer die Modernisierungsmaßnahmen richtig zu kalkulieren.
Stark gestiegene Energiepreise spielen beim Erwerb einer Immobilie eine große Rolle. Nicht selten entscheiden sich Mieter und Käufer im Zweifel lieber für einen Neubau, auch wenn Sie dafür tiefer in die Tasche greifen müssen. Mit dem Energieausweis können Eigentümer einen besseren Verkaufspreis erwarten, wenn der Verbrauch niedriger ist, als erwartet.

Kunden, die exklusiv über uns Ihre Immobilie*) verkaufen, erhalten unsere volle Unterstützung bei Erstellung eines Energieausweises.
*) Nicht bei Teileigentum
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

RSL Immobilien regelt alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.

RSL Immobilien arbeitet mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.

Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energieeinsparverordnung erfüllt sind.
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RSL Immobilien berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gern, wie Sie Energie einsparen können.
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